Als öffentliche Institution sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, Teilhabe, Inklusion und Barrierefreiheit umzusetzen, unter anderem nach dem Teilhabegesetz, dem Landesbehindertengleichstellungsgesetz sowie der UN-Behindertenrechtskonvention, in der möglichst selbstbestimmte Museumsbesuche für Menschen mit Behinderungen gefordert werden. Gleichzeitig verstehen wir die Schaffung neuer Zugänge zu unseren Sammlungen, Ausstellungen und Programmen als Kernauftrag unserer Arbeit.
Ermöglicht durch die Gesellschaft zur Förderung des Landesmuseums Württemberg e.V., bietet das LMW seit über 40 Jahren kostenlose inklusive Führungen an. Zudem wurden in den vergangenen Jahren inklusive Ausstellungen und Formate mit Menschen mit Behinderungen und Expert*innen in eigener Sache gemeinsam entwickelt und umgesetzt, ganz nach dem Motto „Nichts über uns ohne uns”. Seit 2022 gibt es im LMW außerdem eine Stabsstelle für kulturelle Teilhabe, die den Auftrag hat, Öffnung, Teilhabe und Inklusion auch strukturell voranzubringen.
Im Folgenden stellen wir Ihnen zwei Projekte aus dem Jahr 2024 vor, bei denen Inklusion eine besondere Rolle gespielt hat.